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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Katana-Design.

Rechtsform, Standort:

Katana-Design Partnerschaft, Donaustraße 7, 63452 Hanau

Geschäftsführer: Christoph Könnecke und Eva Könnecke
Stand März 2019

 

Vertragsbedingungen :

Folgende allgemeine Geschäftsbedingungen sind Bestandteil der Aufträge an Katana-Design .

 

  1. Vertragsgegenstand:
    Der Vertragsgegenstand ergibt sich aus dem Angebot und dem Auftrag in Verbindung mit diesen Vertragsbedingungen, dem Terminplan und dem Lastenheft. 

     

  2. Vergütung von Dienstleistungen:
    Art und Höhe der Vergütungsansprüche und Zahlungen gehen aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung hervor. Die vereinbarten Preise verstehen sich zuzüglich MwSt, die Katana-Design zum jeweiligen Zahlungszeitpunkt abzuführen verpflichtet ist.
     

  3. Geheimhaltung:
    Katana-Design verpflichtet sich, die durch Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekanntwerdenden Tatsachen der Forschungs- und Entwicklungsarbeit sowie sonstige Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers vertraulich zu behandeln.
     

  4. Konkurrenzausschluss:
    Katana-Design verpflichtet sich, keine gleichen Produkte gleichzeitig und bis zu einem Jahr nach Erstellung der Abschlußrechnung für einen anderen Auftraggeber zu entwickeln.
                             

  5. Nutzungsrechtübertragung:
    Nutzung, Produktion und Vertrieb des von Katana-Design gestalteten Auftragsgegenstandes geht mit Auftragserfüllung an den Auftraggeber über. Die Übertragung der Nutzungsrechte erfolgt entweder separat oder durch die Zahlung des Entwurfshonorars und ist im Angebot festgelegt. 
     

  6. Haftung:
    Katana-Design haftet nur für einen nachweislich vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schaden. Die Haftung beschränkt sich - auf welchem Rechtsgrund auch immer sie beruhen mag - auf den unmittelbaren Sachschaden an den zu bearbeitenden Gegenständen und Produkten. Falls Katana-Design haftet, wird der Schadensersatz, den Katana-Design zu leisten hat, nur entsprechend der Bedeutung des Falles in einem angemessenen Verhältnis zur Honorar-/Auftragssumme bemessen, jedoch niemals höher als 30 % von diesem sowie beschränkt auf die Arbeitsphase.
     

  7. Konstruktionsänderungen:
    Konstruktionsdaten, Zeichnungen etc., die für Druck , 3D-Druck oder Formenbau verwendet werden, müssen vom Kunden geprüft und freigegeben werden. Änderungen und Anpassungen müssen vor Freigabe durch den Kunden an den Daten erfolgen und vor Weitergabe an die folgenden Prozesse.
    Änderungen und Korrekturen an bereits erstellten Werkzeugen und Druckvorlagen nach Freigabe durch den Kunden oder Lieferanten sind nicht Bestandteil der Angebote von Katana-Design und werden separat kalkuliert. Katana-Design übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Konstruktionsdaten, da die Richtigkeit durch den Kunden oder den Zulieferer bestätigt wurde.
     

  8. Funktionssicherheit, Patente:
    Bei Entwicklungsaufgaben im technischen Bereich übernimmt Katana-Design keine Garantie für die Lösbarkeit der Aufgaben oder den Grad der Perfektion eines technischen Konzeptes, die nach bestem Wissen bearbeitet werden. 
     

  9. Patentfragen und Patensicherheit obliegen dem Kunden. Falls Fremdpatente das Thema berühren, muss die Rechtssicherheit  durch einen Patentanwalt geprüft und dargelegt werden. 

Katana-Design: Produktdesign und Industriedesign aus Hanau bei Frankfurt am Main.

Als Fullservice-Dienstleister mit fünfköpfigem Industriedesign-Team und eigener Werkstatt bieten wir Produktentwicklung, Visualisierung, Prototypen und Modelle bis hin zur Serienreife – alles aus einer Hand.

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